Darf jeder meinen Wald betreten?

Laut § 33 Forstgesetz gilt in Österreich das Betretungsrecht im Wald. Das bedeutet, dass jeder im Wald zu Erholungszwecken spazieren gehen, wandern, laufen oder Schitouren gehen darf. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen aber nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Auch Pilze darf man sammeln, zwei Kilo pro Tag und Person.

Ausgenommen vom Betretungsrecht ist zum Beispiel Jungwald unter drei Metern Höhe. Wer Rad fahren oder campieren will, benötigt eine Erlaubnis der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers.

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