Darf ich meinen Wald für fremde Personen sperren?

Befristete Sperren dürfen zu bestimmten Zwecke wie zum Beispiel im Falle von Arbeiten im Wald (z. B. Holzernte oder Bau einer Forststraße) oder für wissenschaftliche Zwecke errichtet werden. Diese Sperren müssen Waldbesucher:innen mit einer Tafel ersichtlich gemacht werden.

Für befristete Sperren, die länger als vier Monate dauern oder mehr als 5 Hektar Wald umfassen sollen, benötigen Sie eine Bewilligung der Behörde. Dauerhafte Sperren sind nur in Sonderfällen (z. B. Christbaumkultur oder Tiergarten) möglich.

Gesetz Benützungsbeschränkungen ansehen

Tafeln wie diese müssen immer korrekt ausgefüllt werden.