Soll ich Schlagrücklass im Wald belassen?

Um einer gefährlichen Vermehrung besonders des Kupferstechers vorzubeugen, sollte der Schlagrücklass möglichst rasch austrocknen können (kurze Abtrennung der Wipfel und Restholzstücke, Hackguterzeugung), ansonsten entfernt oder behandelt werden.

Viele Waldbewirtschafter:innen befürchten, dass bei der Nutzung im Wald verbleibendes Astmaterial Schädlinge wie Borkenkäfer erst recht anlocken könnte. Auf der anderen Seite steht die Sorge, mit den Ästen, Zweigen und Laub bzw. Nadeln zu viele Nährstoffe aus dem Wald herauszutransportieren.

Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es kommt auf viele Faktoren an, wie hoch das Befallsrisiko für einen Wald ist.

  • Auftreten von Käfer-Massenvermehrungen in der Umgebung
  • Durchmesser des Astmaterials
  • Vitalität des Waldes
  • Art der Schädlinge

Ist der Befallsdruck, zum Beispiel für Borkenkäferarten, hoch, kann man dickere Äste oder dünne Stämme, die man liegen lassen will, entrinden oder häckseln. Das Verbrennen von Pflanzenresten ist im Forstgesetz geregelt und „nur zulässig, wenn damit nicht der Wald gefährdet, die Bodengüte beeinträchtigt oder die Gefahr eines Waldbrandes herbeigeführt wird“. Will man das Astmaterial verbrennen, muss man vorher der Gemeinde Bescheid sagen.

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