Wie kann ich Fördermittel beantragen?

  • 1. Sie haben ein Vorhaben und wollen sich bei der Durchführung unterstützen lassen? Nehmen Sie mit Ihrer Bezirksforstinspektion oder Ihrer Bezirksbauernkammer Kontakt auf. Viele Förderungen schreiben diese Kontaktaufnahme vor und verlangen ein Beratungsformular für den Förderantrag.

 

  • 2. Stellen Sie den offiziellen Antrag bei der zuständigen Einreichstelle, das ist die Bezirksforstinspektion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen dabei helfen. Das Beratungsformular muss bei bestimmten Anträgen beigefügt werden. Das Datum des Entgegennahmeschreibens der Einreichstelle gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung.

 

  • 3. Nach diesem Stichtag können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Es besteht noch kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Bezirksforstinspektion prüft alle Unterlagen und gibt sie dann an die bewilligende Stelle im Land weiter. Dort wird das Vorhaben ein weiteres Mal geprüft. Danach beginnt das Auswahlverfahren. Die Anträge werden mit Punkten bewertet und gereiht. Erreicht das Vorhaben die Mindestpunktezahl und sind genügend Mittel vorhanden, wird der Antrag bewilligt und ein Bewilligungsschreiben ausgestellt.

 

  • 4. Ab jetzt besteht Rechtssicherheit. Sofern Sie noch nicht auf eigenes Risiko mit der Umsetzung begonnen haben, können Sie ab dem Datum des Bewilligungsschreibens mit Ihrem Vorhaben starten. Heben Sie unbedingt alle Belege und Rechnungen auf und dokumentieren Sie alle Schritte. Bei Abweichungen vom Antrag muss die Förderstelle unverzüglich informiert werden.

 

  • 5. Nach Beendigung der Arbeiten oder bei längeren Projekten auch dazwischen kann ein Zahlungsantrag eingereicht werden. Dabei werden Belegaufstellungen, Rechnungen, Eigenleistungsaufstellung usw. an die Einreichstelle gesandt. Die Bezirksforstinspektion prüft die Unterlagen und leitet die Dokumente an die bewilligende Stelle im Land weiter, wo er ein weiteres Mal fachlich und formal geprüft wird. Ist alles korrekt, werden die Fördermittel freigegeben. Die AMA (Agrarmarkt Austria) führt stichprobenartige Kontrollen durch und zahlt dann die genehmigte Förderung an die Förderwerber:innen aus.

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